Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung waren Thema
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- Erstellt: Freitag, 20. Dezember 2019 07:36
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CDU Kehrig hatte zu Informationsveranstaltung eingeladen
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung waren Thema
Herr Robert Müller referierte über die Möglichkeiten und Risiken bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten. Foto: privat
Kehrig. Auf Einladung der CDU Kehrig kam Herr Robert Müller zum Referat über die Möglichkeiten und Risiken bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten. Die Ausstellung solcher Vollmachten sollte nur an vertrauenswürdige Personen erfolgen, weil im Gegensatz zu gerichtlichen Betreuungen keine Kontrolle stattfindet. Wegen der Akzeptanz der Vorsorgevollmacht kann man die Unterschrift beglaubigen lassen oder einen Notar hinzuziehen. Es empfiehlt sich die Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin für kleines Geld. Damit kann sichergestellt werden, dass im Notfall auch der Bevollmächtigte gefunden werden kann. Bei einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden darf und/oder wer nicht. Die Vorteile einer gerichtlichen Kontrolle sind dabei gegeben. Als Bericht aus der Praxis kann festgehalten werden, dass Patientenverfügungen derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen. Der Vorsitzende bedankte sich, auch im Namen der Anwesenden für einen kurzweiligen und informativen Vortrag. Als Mitarbeiter des SKM Mayen steht Herr Müller auch telefonisch unter (0 26 51) 94 72 75 kostenlos für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Pressemitteilung
CDU-Ortsverband Kehrig