Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig 2018
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- Erstellt: Samstag, 24. Februar 2018 08:42
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2018 vom 09.02.2018
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 30.01.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 08.02.2018 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
1.917.710 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
1.914.590 Eur
Jahresüberschuss auf
3.120 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
1.815.970 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.708.640 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
107.330 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 Eur
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0,00 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
205.500 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
852.000 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
./. 646.500 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
586.800 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
47.630 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1)
539.170 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf
2.608.270 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf
2.608.270 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf
0 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf
0 Eur
verzinste Kredite auf
586.800 Eur
zusammen auf
586.800 Eur
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
a)
Grundsteuer
- Grundsteuer A
300 v.H.
- Grundsteuer B
365 v.H.
b)
Gewerbesteuer
365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund
24,60 Eur
- für den zweiten Hund
37,20 Eur
- für jeden weiteren Hund
49,20 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt nach dem Jahresabschluss 5.643.789,64 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2016 mit 472.822,81 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2016 insg. 5.170.966,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2017 mit 995.800,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2017 voraussichtlich 4.175.166,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2018 mit 3.120,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 voraussichtlich 4.178.286,83 Eur.
Kehrig, den 09.02.2018⇔Keifenheim,
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.02.2018 bis 07.03.2018 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 54, öffentlich aus.
Kehrig, den 09.02.2018⇔Keifenheim,
Ortsbürgermeister