Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig 2018

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2018 vom 09.02.2018

 

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 30.01.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 08.02.2018 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.917.710 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.914.590 Eur

Jahresüberschuss auf

3.120 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.815.970 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.708.640 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

107.330 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Eur

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0,00 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

205.500 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

852.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

./. 646.500 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

586.800 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

47.630 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

539.170 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

2.608.270 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

2.608.270 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

586.800 Eur

zusammen auf

586.800 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 v.H.

- Grundsteuer B

365 v.H.

b)

Gewerbesteuer

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,60 Eur

- für den zweiten Hund

37,20 Eur

- für jeden weiteren Hund

49,20 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt nach dem Jahresabschluss 5.643.789,64 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2016 mit 472.822,81 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2016 insg. 5.170.966,83 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2017 mit 995.800,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2017 voraussichtlich 4.175.166,83 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2018 mit 3.120,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 voraussichtlich 4.178.286,83 Eur.

Kehrig, den 09.02.2018⇔Keifenheim,

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.02.2018 bis 07.03.2018 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 54, öffentlich aus.

Kehrig, den 09.02.2018⇔Keifenheim,

Ortsbürgermeister