Haushaltsplan 2018 der Ortsgemeinde Kehrig

Haushaltsplan 2018 der Ortsgemeinde Kehrig

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2018 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO in der Zeit vom 08.01.2018 bis 29.01.2018 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen sind innerhalb von 14 Tagen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Ortsgemeinde KehrigKeifenheim,Ortsbürgermeister