Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2014 vom 17.04.20

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2014 vom 17.04.2014

 

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013, am 12.02.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 15.04.2014 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.353.530 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.109.540 €
Jahresfehlbetrag auf 756.010 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.251.180 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.896.440 €
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf ./. 645.260 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 142.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 243.400 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf ./. 100.900 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 100.900 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 33.980 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) 66.920 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 1.494.580 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 2.173.820 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf ./. 679.240 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 100.900 €
zusammen auf 100.900 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 24,60 Eur
- für den zweiten Hund 37,20 Eur
- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2011 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.701.967,74 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2012 mit 90.135,78 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2012 insg. 4.611.831,96 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2013 mit 250.960,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2013 voraussichtlich 4.862.791,96 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2014 mit 756.010,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2014 voraussichtlich 4.106.781,96 Eur.
Kehrig, den 17.04.2014 Keifenheim, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04.2014 bis 08.05.2014 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 54, öffentlich aus.
Kehrig, den 17.04.2014 Keifenheim, Ortsbürgermeister