Sehr geehrte Kehriger Bürgerinnen und Bürger
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- Erstellt: Donnerstag, 09. April 2020 08:54
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Rasengrabstätten
Sehr geehrte Kehriger Bürgerinnen und Bürger
Aus gegebenem Anlass darf ich an §15b, Abs. 6 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kehrig erinnern:
„Das Aufstellen von Grablichtern, Blumenvasen und anderem Grabschmuck auf der Grabplatte ist vom 01. Oktober des Jahres bis zum 15. März des Folgejahres gestattet.“
Das heißt jedweder Grabschmuck ist nun zu entfernen, damit die Gemeindearbeiter die Fläche pflegen können.
Vielen Dank.