Sehr geehrte Kehriger Bürgerinnen und Bürger

Rasengrabstätten

 

Sehr geehrte Kehriger Bürgerinnen und Bürger

Aus gegebenem Anlass darf ich an §15b, Abs. 6 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kehrig erinnern:

„Das Aufstellen von Grablichtern, Blumenvasen und anderem Grabschmuck auf der Grabplatte ist vom 01. Oktober des Jahres bis zum 15. März des Folgejahres gestattet.“

Das heißt jedweder Grabschmuck ist nun zu entfernen, damit die Gemeindearbeiter die Fläche pflegen können.

Vielen Dank.

Stefan Ostrominski, Ortsbürgermeister