Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebungsverfahren für den rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Peschen"

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Ortsgemeinde Kehrig plant die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Peschen".

Nachdem der Ortsgemeinderat von Kehrig in der öffentlichen Sitzung am 14.08.2019 den Vorentwurf anerkannt hatte, wurde gleichzeitig die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Rat festgelegt.

Dabei wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der derzeit geltenden Fassung für die v. g. Beteiligung die Form einer Auslegung in der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel gewählt.

Das vorgesehene Plangebiet ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung (Gemarkung Kehrig, Flur 8) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt (Anlage Nr. 1). Die Planzeichnung des Vorentwurfs ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die beabsichtigten Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Jedem Interessierten wird Gelegenheit gegeben, die Planungsabsichten der Orts-gemeinde Kehrig

ab sofort bis zum 25.11.2019

in der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim - Bauverwaltung, Zimmer 4.110 - während den Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr) einzusehen.

Gleichzeitig erhält die Öffentlichkeit dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung über den Vorentwurf.

Die v. g. Planvorentwurfsunterlagen können darüber hinaus unter www.vordereifel.de Rubrik „Verwaltung und Rathaus -> Offenlage/Downloads“ im Internet eingesehen werden.

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht, als einem Teil der Begründung zu dem Vorentwurf.

Kehrig, 18.10.2019 — Ostrominski,

Ortsbürgermeister