Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Kehrig

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Kehrig für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Mayen und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz

Der Ortsgemeinderat Kehrig hat in der Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Mayen gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Montag, 16.07.2018 bis einschl. Montag, 23.07.2018 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

1.

Ortsbürgermeister Herbert Keifenheim, Am Siegenpfad 5, 56729 Kehrig

2.

Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Zimmer 53, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen
während der Dienststunden der Verwaltung, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

56729 Kehrig, 09.07.2018⇔Herbert Keifenheim,

Ortsbürgermeister