1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem Pörschpesch"

1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem Pörschpesch"

 

Öffentliche Bekanntmachung
1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem Pörschpesch"
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in der öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem Pörschpesch" gefasst.
Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Grundstücke, Gemarkung Kehrig, Flur 1, Nrn. 102/2, 103 und 104. Durch die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes soll das betroffene Plangebiet städtebaulich geordnet und der Bebauung zugeführt werden.
Um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen, hat der Ortsgemeinderat von Kehrig gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 32 GemO am 11.05.2016 den Planaufstellungsbeschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Das Plangebiet soll als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) ausgewiesen werden.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich für die 1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem Pörschpesch" ist in der nach-stehend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung, Gemarkung Kehrig, Flur 1, durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Die Planzeichnung ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Kehrig, den 30.05.2016 (Siegel) Keifenheim, Ortsbürgermeister